Hebammerei

In diesem Bereich meiner Webseite kannst du alle Informationen über den Beruf Hebamme, aber auch über aktuelle Informationen bezüglich der Covid Richtlinien finden.
Internationaler Ethik-Kodex für Hebammen​
  • Hebammen respektieren das Recht der Frau, informiert zu sein und auswählen zu können, und fördern deren Bereitschaft, die Verantwortung für die Entscheidungen zu übernehmen.
  • Hebammen arbeiten mit Frauen und unterstützen deren Recht, sich aktiv an Entscheidungen betreffend ihre Betreuung zu beteiligen. Sie bestärken die Frauen, bei Themen, welche die Gesundheit von Frauen und deren Familien in ihrer Kultur/ihrer Gesellschaft betreffen, für sich selbst zu sprechen.
  • Hebammen, gemeinsam mit Frauen, arbeiten mit politischen Instanzen und geldgebenden Trägerschaften zusammen, um die Bedürfnisse der Frauen bezüglich Gesundheitsversorgung zu definieren und um sicher zu stellen, dass Beiträge – unter Berücksichtigung von Prioritäten und Verfügbarkeit – gerecht verteilt werden.
  • Hebammen unterstützen sich gegenseitig in ihrer Berufsrolle und pflegen und fördern aktiv sowohl das eigene als auch das Selbstwertgefühl anderer.
  • Hebammen arbeiten mit anderen Berufsgruppen des Gesundheitswesens zusammen, sie ziehen sie bei und überweisen ihnen Frauen, wenn deren Bedarf an Betreuung ihre Kompetenzen überschreitet.
  • Hebammen anerkennen die wechselseitige Abhängigkeit der Menschen in ihrem Tätigkeitsbereich und sind aktiv bestrebt, Konflikte, die dabei auftreten können, zu lösen.
  • Die Hebamme hat Verantwortung für sich selbst als Person mit moralischer Würde und die Pflicht, ihre Integrität zu wahren.
  • Hebammen sorgen für die Betreuung und Pflege von Frauen und Familien, die Kinder bekommen. Sie respektieren dabei die kulturelle Vielfalt und setzen sich gleichzeitig für die Abschaffung schädlicher Bräuche und Sitten innerhalb dieser Kulturen ein.
  • Hebammen fördern realistische Erwartungen der Frauen auf die Geburt innerhalb ihrer Gesellschaft, mit der Mindesterwartung, dass keine Frau durch Empfängnis oder Geburt in Gefahr gebracht wird.
  • Hebammen nutzen ihr berufliches Können und Wissen, um eine sichere Geburtshilfe in allen Umgebungen und Kulturen zu gewährleisten.
  • Hebammen gehen bei den Frauen, die ihre Unterstützung suchen, auf deren psychologische, physische, emotionale und spirituelle Bedürfnisse ein, wie auch immer die Umstände sein mögen.
  • Hebammen sind, was die Förderung der Gesundheit betrifft, Vorbilder für Frauen während ihres ganzen Lebenszyklus, für Familien und für andere Berufsgruppen des Gesundheitswesens.
  • Hebammen streben aktiv persönliche, intellektuelle und professionelle Weiterentwicklung während ihrer beruflichen Laufbahn an und integrieren diese fortlaufend in ihre Berufsausübung.
  • Hebammen behandeln Informationen der Frauen und Familien, die sie betreuen, vertraulich, um den Persönlichkeitsschutz zu wahren. Sie verlassen sich bei der Weitergabe dieser Informationen auf ihr Urteilsvermögen.
  • Hebammen sind für ihre Entscheidungen, ihr Handeln sowie für die Konsequenzen, die daraus bei der Betreuung der Frauen entstehen können, verantwortlich.
  • Hebammen können sich weigern, an Handlungen teilzunehmen, die ihrer inneren moralischen Einstellung widersprechen; die Gewichtung der persönlichen Einstellung soll Frauen jedoch nicht grundlegende Gesundheitsversorgung vorenthalten.
  • Hebammen verstehen die nachteiligen Folgen, die Verstöße gegen Ethik und Menschenrechte auf die Gesundheit von Frauen und Kindern haben, und werden daran arbeiten, diese Verstöße zu unterbinden.
  • Hebammen beteiligen sich an der Entwicklung und Durchführung von gesundheitspolitischen Massnahmen, welche die Gesundheit von allen Frauen und Familien, die Kinder bekommen, fördern. 
  • Hebammen stellen sicher, dass die Förderung ihres Wissens und Könnens auf Aktivitäten beruht, welche die Rechte der Frau als Person schützen.
  • Hebammen entwickeln und verbreiten ihr Wissen und Können mittels verschiedenster Prozesse, wie beispielsweise gegenseitige Überprüfung und Forschung.
  • Hebammen nehmen aktiv an der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Hebammen teil.
Aktuelles zur Coronavirus-Situation

Für medizinische Dienstleistungen wie den Besuch in einer Hebammenordination, Wochenbettvisiten etc. ist kein „Freitesten“ notwendig.

 

Die Schutzmaßnahmen sind – soweit möglich – einzuhalten:

Händedesinfektion, das Tragen einer FFP2-Maske und ein Mindestabstand von 2 Metern.

Geburtsvorbereitungskurse sind als Gesundheits- und Pflegedienstleistungen nach § 5 der aktuell gültigen 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung erlaubt.

Folgende Regelungen gelten hierfür:

Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben eine FFP2-Maske zu tragen.

Der Nationalrat hat die Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19 Maßnahmengesetzes beschlossen. Paragraph 28d EpiG führt nun – neben anderen Berufsgruppen – Hebammen als Berechtigte, auch ohne ärztliche Anordnung Abstriche für Covid-19-Antigentest durchzuführen und Testnachweise auszustellen.

Stand 16. März 2021